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Abgeltungsteuer berechnen — § 32d EStG mit Sparerpauschbetrag

Kapitalertrag, Veranlagungsstatus und Kirchensteuerpflicht eingeben — der Rechner ermittelt Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach Abzug des Sparerpauschbetrags.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Kapitalertrag

Kapitalertrag, Veranlagungsstatus und Kirchensteuerpflicht eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Summe aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen vor Steuern, in Euro.
Sparerpauschbetrag 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (verheiratet/ eingetragene Lebenspartnerschaft, Zusammenveranlagung), § 20 Abs. 9 EStG.
Nur falls Kirchenmitgliedschaft besteht — dann fällt zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer an.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Was dieser Rechner nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Verlustverrechnung: Vorjahresverluste oder Verluste aus Aktienveräußerungen (eigener Verrechnungstopf nach § 20 Abs. 6 EStG) mindern den steuerpflichtigen Ertrag hier nicht.
  2. Kirchensteuer wird vereinfacht als einfache Multiplikation (Kapitalertragsteuer × Hebesatz) berechnet. Banken nutzen beim automatischen Kirchensteuerabzug stattdessen die Formel Kapitalertrag ÷ (4 + Hebesatz), wodurch der tatsächliche Bankeinbehalt geringfügig niedriger ausfällt.
  3. Kein automatischer Abgleich mehrerer Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken — der Sparerpauschbetrag gilt insgesamt nur einmal pro Person bzw. Ehepaar.
  4. Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Kapitalerträge aus dem Ausland.
  5. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG selbst wird nicht berechnet, sondern nur als Hinweis genannt — dafür ist der persönliche Grenzsteuersatz nötig.

Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.